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Effizientere Arbeit mit INOVIS medical

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      Sie können mich anrufen unter:

      Um die digitale Transformation in den deutschen Krankenhäusern voranzutreiben, wurde 2020 von der Bundesregierung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ins Leben gerufen. Ziel war und ist es, über ein umfangreiches Investitionsprogramm Kliniken bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und medizinischen Leistungen zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden Mittel in Höhe von 4,3 Milliarden Euro für die Förderung von Projekten bereitgestellt, die in unterschiedlichen Arbeitsbereichen für eine bessere digitale Infrastruktur in den Krankenhäusern sorgen. Diese Gelder können noch immer abgerufen werden. Gefördert werden unter anderem Investitionen in die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation. Für diesen KHZG-Fördertatbestand 3 bietet die Inovis Medical durchdachte Komplettlösungen.

      Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation nach KHZG-Fördertatbestand 3

      Bei dem Krankenhauszukunftsgesetz geht es darum, verschiedenste Prozesse und Strukturen im Klinikbetrieb stärker zu digitalisieren. Ein wichtiger Aufgabenbereich, der sich rund um jede Patientin und jeden Patienten während des Krankenhausaufenthalts ergibt, ist die Erfassung der erhaltenen medizinischen Leistungen. Auch dieser Prozess erfolgt zunehmend in elektronischer Form, was die Erstellung von Patientendaten maßgeblich erleichtert und die Verfügbarkeit der Daten erhöht. Unter dem KHZG-Fördertatbestand 3 wird genau dieser Bereich der Digitalisierung in Kliniken unterstützt: Förderfähig sind Projekte rund um die elektronische Erfassung von Pflege- und Behandlungsleistungen, auch Vorhaben zur Automatisierung der Erfassungsabläufe sowie sprachbasierte Dokumentationssysteme kommen für Gelder aus dem Krankenhauszukunftsfonds infrage.

      Für die elektronische Erfassung von Daten im Krankenhaus sind Computer unerlässlich, die den erhöhten Anforderungen an die Sicherheit und die Leistungsmerkmale für den Einsatz in einer medizinischen Umgebung gerecht werden. Die Medical PCs der Inovis Medical wurden speziell für die Nutzung im klinischen Umfeld entwickelt und entsprechen vollumfänglich dem EN-60601-Standard für medizinische elektrische Geräte.

      Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie bei Ihrem Projekt gemäß KHZG-Fördertatbestand 3 unterstützen können:

      Medizinische Computer für die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation nach KHZG-Fördertatbestand 3.
      Pflege- und Visitenwagen inkl. Medical PC machen die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation mobil.

      Komplettlösungen für den KHZG-Fördertatbestand 3

      Für eine konsequente elektronische Dokumentation der Pflege- und Behandlungsleistungen in der digitalen Patientenakte müssen die Geräte für die Erfassung dem medizinischen Personal durchgängig zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Computerarbeitsplätze entsprechend mobil werden müssen, um beispielsweise das Pflegepersonal während seiner Tätigkeit zu begleiten oder dem Arzt während der Visite zur Seite zu stehen.

      Genau dies leisten Systeme für die mobile Visite. Mit diesen ist die digitale Dokumentation nicht länger an einen festen Ort wie etwa einen stationären Computerarbeitsplatz gebunden, denn sie ermöglichen einen flexiblen Zugriff von jedem Standort im Krankenhaus aus. Die Inovis Medical bietet mit ihren medizinischen All-in-one-Computern in Verbindung mit ihren Pflege- und Visitenwagen ein derartiges System, das Ärztinnen, Ärzten und Pflegenden erlaubt, jederzeit mobil auf die Patientendaten zuzugreifen und diese zu bearbeiten. Das macht ein effizientes Arbeiten und eine lückenlose Erfassung der Pflege- und Behandlungsleistungen in der digitalen Patientenakte möglich.

      Durch den kontinuierlichen Zugriff auf die Patientendaten verringert die mobile Visite Dokumentationsfehler und leistet so einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit. Die Systeme des Medical PC und Visiten- beziehungsweise Pflegewagen von Inovis Medical fallen unter den KHZG-Fördertatbestand 3.

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